Rechtsanwalt.
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Sprachen: Deutsch, Englisch
Studium an den Universitäten in Göttingen, Berlin, Trier. Rechtsanwalt seit 1996. Partner.
Der Bearbeitungsschwerpunkt von RA Veit liegt in der umfassenden Betreuung der MandantInnen aus dem Mittelstand und Start-up Bereich im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts, insbesondere in der Erstellung und Verhandlung von Verträgen sowie der Unterstützung der EigentümerInnen und GeschäftsführerInnen bei Verhandlungen auch in taktischer und strategischer Hinsicht. Zu der Mandantschaft gehören unter anderem einer der größten deutschen Automobilhandelsgruppen, innovative und produzierende Berliner Unternehmen.
Im Bereich des Erbrechts ist RA Veit, insbesondere bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und im Hinblick auf die Regelung der Unternehmensnachfolge tätig.
Bei der Prozessführung verfügt RA Veit über eine mehr als 20- jährige Erfahrung.
Erbrechtliche Fragestellungen verbindet stenner. Partnerschaft mit gesellschaftsrechtlichen Strukturen und berät UnternehmerInnen und AnteilseignerInnen bei Nachfolgegestaltungen und Testamentsentwürfen.
stenner. Partnerschaft berät in den Bereichen des GmbH- Rechts und des Rechts der Personengesellschaften bei Gründung, über Beteiligungsverträge, Gesellschaftervereinbarungen, Kapitalmaßnahmen, Haftung von Führungsorganen und im Bereich des Corporate Compliance.
Mittelständischen Familienunternehmen mit ihren oft komplizierten Eigentümerstrukturen hilft stenner. Partnerschaft tragfähige und interessengerechte Regelungen zu finden.
Start-ups berät stenner. Partnerschaft in der Gründungsphase, begleitet sie in der Wachstumsphase bis hin zum Exit.